Liegt keine Einwilligung vor, können E-Mails außerdem an Kunden ohne Beschränkung der Empfängerzahl versendet werden, wenn sämtliche der folgenden fünf Voraussetzungen vorliegen:

  • die E-Mail-Adresse des Kunden wird beim Verkauf einer Ware oder einer Dienstleistung erhoben und
  • der Kunde erhält bei Erhebung der E-Mail-Adresse die Möglichkeit, den Empfang kostenfrei und problemlos abzulehnen und
  • der Kunde erhält bei jeder Zusendung die Möglichkeit, den Empfang kostenfrei und problemlos abzulehnen und
  • die Zusendung erfolgt zur Direktwerbung für eigene, ähnliche Produkte und
  • der Kunde ist nicht in die sog „Robinson-Liste“ eingetragen

 

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