Nach dem Unternehmensgesetzbuch (UGB) und nach der Gewerbeordnung (GewO) haben „Geschäftspapiere“ jeder Art (also auch E-Mails) folgende Angaben zu enthalten:

  • Name / Firma (bei Einzelunternehmen beides, falls nicht ident)
  • Rechtsform (nur bei im Firmenbuch eingetragenen Unternehmen notwendig; dann aber allenfalls mit Zusatz, falls „in Liquidation“)
  • Sitz laut Firmenbuch bzw Standort der Gewerbeberechtigung
  • Firmenbuchnummer (falls vorhanden)
  • Firmenbuchgericht (falls vorhanden)

falls Angaben über das Gesellschaftskapital gemacht werden: Stammkapital und Betrag nicht einbezahlter Einlagen

ACHTUNG!

Bei GmbH & Co KGs müssen die Angaben sowohl für die KG als auch für die GmbH gemacht werden.

Nähere Informationen finden Sie in den Merkblättern Impressumsvorschriften für E-Mails und Websites nach dem Unternehmensgesetzbuch und Impressumsvorschriften für E-Mails und Websites nach der Gewerbeordnung.

 

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